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Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung

Vor Antritt eines Patenamtes bei Taufen oder Firmungen wird von den meisten Gemeinden eine sogenannte Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung oder Patenbescheinigung verlangt. Diese belegt, dass der künftige Pate ein vollständiges Mitglied der Kirchengemeinde, d.h. getauft und gefirmt ist. Sollte der Pate in der gleichen Gemeinde aktiv sein wie das Kind, oder ist er dem Pfarrer von Person her bekannt, ist eine solche Bescheinigung oftmals nicht notwendig.

Erhältlich ist die Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung in der Wohnsitzpfarrei der Person, die das Patenamt übernimmt.