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Pate

Voraussetzung

Für die Sakramente der Taufe und Firmung fordert die Katholische Kirche einen Paten, der das Kind auf seinem Weg begleiten und an seiner menschlichen und vor allem auch religiösen Entwicklung teilnehmen soll.

Der Pate oder die Paten werden von den Erziehungsberechtigten (in Ausnahmefällen vom Pfarrer, der das Sakrament spendet) ernannt. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und voll initiiert d.h. getauft und gefirmt sein. 

Nicht in Frage für das Amt des Paten kommen die Eltern, Katholiken, die mit einer kanonischen Strafe belegt sind (Entscheidung darüber obliegt dem Pfarrer), evangelische oder andere Christen und Zugehörige anderer Religionsgemeinschaften. Sie können nur zusätzlich zum Paten als Taufzeugen auftreten.

Jeder Pate benötigt einen Beleg über seine Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche, in der Regel also seinen Taufschein.
Sollte es - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sein, ein aktuelles Taufzeugnis beizubringen, kann als "Ersatzdokument" eine "Eidesstattliche Erklärung" abgegeben werden. Der Formular-Download ist zu finden unter: www.erzbistum-bamberg.de - Erzbistum - Generalvikariat -Formular-Download -Mitgliederbestätigung)

Der Taufschein ist erhältlich im Matrikelamt der Katholischen Stadtkirche Nürnberg, wenn die Taufe in Nürnberg stattgefunden hat. Ansonsten ist die entsprechende Pfarrei oder das Martrikelamt der jeweiligen Stadt zuständig. 

Taufpate

Der Taufpate hat traditionell die Aufgabe, die Eltern bei der christlichen Erziehung ihres Kindes zu unterstützen. Er soll dem Täufling in Zukunft mit Rat und Tat helfend und unterstützend zur Seite stehen. Bei der eigentlichen Taufe übernimmt der Pate verschiedene rituelle Aufgaben. So hält er das Kind während seiner Segnung mit Weihwasser, hält die Taufkerze und spricht – fall abgesprochen – einige Worte im Hinblick auf seine zukünftige Verantwortung.

Firmpate

Firmpaten haben die Aufgabe den Firmling auf seinem weiteren Lebens- und Glaubensweg zu begleiten, mit ihm im Gespräch zu bleiben und ihm in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen. Der Taufpate kann gleichzeitig auch das Amt des Firmpaten. Dies ist erwünscht, aber nicht notwendig. Während der Firmung selbst, steht der Pate meist hinter seinem Firmling, legt ihm symbolisch die schützende Hand auf die Schulter und spricht mit ihm zusammen das Gebet.